UDT (Amt für Technische Überwachung) WARTUNGSPERSONAL
7 April 2016
Wussten Sie, dass Ihre Hebebühne neben der technischen Überwachung alle zwei Jahre, auch alle sechs Monate gewartet werden muss?
Unsere Mitarbeiter besitzen die staatlich anerkannte Befähigung zur Wartung von Geräten des Nahtransports und helfen Ihnen gerne bei der Führung notwendiger Dokumentation, Überprüfung, Wartung und Reparatur von Hebebühnen in Ihrem Fahrzeug.
Herzlich Willkommen!