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Exportverfahren

Nachdem schon ein Fahrzeug gewählt und bestimmte Geschäftsbedingungen mit unserem Handelsvertreter vereinbart worden sind, schicken wir einen Verkaufsvertrag und Pro-Form-Rechnung. Sobald die Zahlung eingegangen ist (Banküberweiser in Euro oder USA-Dollar, Bargeld *), bereiten wir unverzüglich erforderliche Dokumentensammlung vor.

Verkauf an EU-Mitgliedstaaten ist umsatzsteuerfrei, wenn die Firma als tätiger/-e Umsatzsteuerzahler/-In auf dem Gebiet der EU mittels des Internetservices der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vatResponse.html?locale=en
bestätigt wird.

Verkauf an Staaten außerhalb der EU wird mit Umsatzsteuer belastet falls die Abholung persönlich vor Ort erfolgt (Anzahlung auf diese Steuer wird zurückgezahlt, nach Bestätigung des Exports durch das Zollamt). In diesen Fällen lassen wir das Zollverfahren beim Zollamt Piła durchführen (innerhalb von einigen Stunden von einem Zollvertreter aus Firma EnterSad alles erledigt).
Der Verkauf an Staaten außerhalb der EU mit Version, Fahrzeuge zu Seehäfen, d.h. nach Hamburg, Bremerhafen, Antwerpen zu liefern ist auch umsatzsteuerfrei.

Bargeldzahlung im Firmensitz darf nicht den Wert von 10.000,00EURO übersteigen.